Meldeplattform verzeichnet erste Erfolge bei der Strafverfolgung

Im Kampf gegen Hetze und Hass im Internet hat die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bis Anfang April 265 strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese aktuellen Zahlen nannte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann vor Ostern der Deutschen Presse-Agentur.

In der Bevölkerung bestehe ein großes Bedürfnis nach strafrechtlicher Ahndung von Hate Speech im Internet, so die Justizministerin. Leider seien die von den Gesetzgebern auf Bundesebene und in Europa zur Verfügung gestellten Ermittlungswerkzeuge aber oftmals nicht ausreichend, um die Täter hinter den Bildschirmen zu ermitteln, mahnt die Ministerin.

Hessen gegen Hetze

Screenshot des Meldeportals "Hessen gegen Hetze"

Die bisherigen Ermittlungsverfahren seien auf zwei Kanäle zurückzuführen, erklärt Kühne-Hörmann: 122 Ermittlungsverfahren seien von der ZIT auf der Grundlage von Meldungen über die staatliche Meldeplattform unter „hessengegenhetze.de“ eingeleitet worden, die Mitte Januar online geschaltet worden war. Die weiteren 143 Ermittlungsverfahren gehen auf die Kooperation zwischen dem Justizministerium und mehreren nicht staatlichen Kooperationspartnern zurück.

Bei der staatlichen Meldeplattform „Hessen gegen Hetze“ können Hasskommentare auch anonym dem Cyber Competence Center (H3C) gemeldet werden. Dort werden nach Angaben der Justizministerin dann zunächst eine Dokumentation, eine Beweissicherung und eine Kontext-Recherche durchgeführt.
Wenn der Kommentar vor diesem Hintergrund als strafrechtlich relevant gewürdigt und beweissicher dokumentiert ist, folgen die Ermittlungen zur Identifizierung des Urhebers. Dazu gebe es auch Meldungen an die Anbieter sozialer Netzwerke, um strafrechtlich relevante Hasskommentare möglichst zeitnah der öffentlichen Wahrnehmung zu entziehen. Diese würden auch an die ZIT weitergegeben, berichtet Kühne-Hörmann.

700 Meldungen im ersten Quartal

Insgesamt rund 700 Meldungen wurden bei der Meldestelle “Hessen gegen Hetze” seit dem Start Mitte Januar nach Angaben des Innenministeriums von den Experten geprüft. Nach der ersten Bewertung der Meldestelle erfüllen 171 dieser Meldungen einschlägige Straftatbestände und wurden an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität weitergegeben. Dabei wurden 122 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote 

Dazu gibt es eine Kooperation des Justizministeriums mit nicht staatlichen Organisationen wie „HateAid“  und  „ichbinhier“; sie sieht beispielsweise vor, dass diese beweisgesicherte Kommentare unmittelbar an die ZIT melden können und Rückmeldungen zur strafrechtlichen Relevanz erhalten. Im Gegenzug werden Betroffene, die sich an die Meldeplattform „hessengegenhetze.de“ wenden, durch die Mitarbeiter gezielt auf Beratungs- und Unterstützungsangebote der zivilgesellschaftlichen Partner des Meldesystems hingewiesen und im Bedarfsfall direkt vermittelt.
In diesem Zusammenhang habe die ZIT bereits 16.840 Meldungen und Strafanzeigen erhalten. Davon seien etwa 40 Prozent strafrechtlich relevant, erklärte die Ministerin.

Ermittlungswerkzeuge oft nicht ausreichend

Bei der Ermittlung der Identität hinter einem strafrechtlich relevanten Kommentar stoßen die Fahnder allerdings immer wieder an ihre gesetzlichen Grenzen. So seien die von vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Ermittlungswerkzeuge oftmals nicht ausreichend, um die Täter hinter den Bildschirmen zu ermitteln, mahnte die Justizministerin an: „Hier wünsche ich mir mehr Unterstützung von den Beteiligten.“

Quellen: dpa >> https://www.e110.de/andere-digital-fertig-machen/ und https://www.hessenschau.de/gesellschaft/ministerin-sieht-grosses-beduerfnis-nach-bestrafung-von-hass-im-internet,hate-speech-106.html