Land legt kurzfristig Förderprogramm zu „Hanau 2020“ und „digitalen Beratungsangeboten“ auf
Das Land hat im Rahmen seines Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ aktuell kurzfristig zwei Förderprogramme aufgelegt: ein „Sonderförderprogramm Hanau 2020“ und ein Förderprogramm „Digitale Beratungsangebote“. Die Antragsfrist ist sehr kurz, Interessierte sollten sich alsbald bewerben.
Die Förderaufrufe wurden gestern vom Hessischen Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) in Wiesbaden veröffentlicht:
- Das neue Sonderförderprogramm Hanau 2020 „Gedenken an Opfer wachhalten, Hilfe für Hinterbliebene“ umfasst insgesamt 600.000 Euro aus Landesmitteln, die in den Jahren 2020 bis 2022 für die Arbeit mit Betroffenen des Anschlags vom 19. Februar 2020 in Hanau zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden soll beispielsweise eine Anlaufstelle für die Angehörigen, Freunde und weitere Betroffene des Anschlags vom 19. Februar 2020. Ermöglicht werden sollen auch Maßnahmen für betroffene Eltern und Kinder, wobei ein Fokus auf der Selbststärkung und einem Wieder-Ankommen im Alltag – aber auch auf Gruppenangeboten zum Thema Trauma bzw. Trauer und Angst liegen soll. Darüber hinaus können die Mittel für andere Formen der Angehörigenarbeit, der psychosozialen Beratung und emotionalen Stabilisierung, Gedenkveranstaltungen etc. verwendet werden. Durch die Projekte soll insbesondere auch das Sicherheitsgefühl in der Stadt Hanau gestärkt werden.
Antragsfrist und Projektlaufzeit: Die Interessenbekundung im Rahmen dieses Förderaufrufs für eine Förderung im Jahr 2020 muss bis zum 02.09.2020 beim Hessischen Innenministerium eingereicht werden. Die Projektlaufzeit endet spätestens am 31.12.2020.
Nähere Informationen >> https://hke.hessen.de/f%C3%B6rderung/%E2%80%9Egedenken-opfer-wachhalten-hilfe-f%C3%BCr-hinterbliebene%E2%80%9C-0 - Das Förderprogramm „Digitale Beratungsangebote“ wurde vor dem Hintergrund aufgelegt, dass auf absehbare Zeit aufgrund der Pandemie-Lage Workshops und sonstige Präsenzveranstaltungen z. B. an Schulen häufig nicht oder nur eingeschränkt stattfinden können. Hierdurch entsteht die Notwendigkeit, innovative Alternativangebote im digitalen Raum zur Förderung von Demokratie und zur Prävention von Extremismus anzubieten. Zugleich entstehen finanzielle Spielräume, da voraussichtlich einige Träger im Jahr 2021 aufgrund der Auswirkungen der Pandemie die veranschlagten Mittel nicht in voller Höhe (oder gar nicht) abrufen können. Die nach derzeitigem Stand vorhersehbaren freien Mittel sollen daher im Rahmen dieses Förderaufrufs für alternative digitale Beratungsangebote im Jahr 2021 einmalig zur Verfügung gestellt werden. Dabei geht es um die Förderung von drei Projekten mit jeweils maximal 50.000 Euro:
1. Thema Rassismus: Erstellung eines digitalen Angebots zur Erklärung von Rassismus in Geschichte und Gegenwart.
2. Thema Debattenkultur/Meinungsfreiheit: Erstellung eines digitalen Angebots, das es Interessierten ermöglicht, ihre Meinungen und Standpunkte zu (gesellschafts-)politischen Fragestellungen ergebnisoffen mit fachlichen Experten diskutieren zu können.
3. Thema Verschwörungstheorien: Entwicklung einer digitalen Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer zum Umgang mit (extremistischen) Verschwörungstheorien (mit der Möglichkeit, Erfahrungen digital bzw. online auszutauschen).
Antragsfrist und Projektlaufzeit Die Interessenbekundung im Rahmen dieses Förderaufrufs für eine Förderung im Jahr 2021 muss bis zum 18.09.2020 beim Hessischen Innenministeriums eingereicht werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal ein Jahr (Januar bis Dezember 2021) und endet spätestens am 31.12.2021.Nähere Informationen >>https://hke.hessen.de/f%C3%B6rderung/f%C3%B6rderaufruf-digitale-beratungsangebote