Demokratiezentrum Hessen: Projektförderung ab 2027
Förderaufruf: Zwei Projekte zur Extremismusprävention in Hessen gesucht
16.9.2026 Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für zwei Sondervorhaben im Bereich der Extremismusprävention des Demokratiezentrums Hessen auf Basis der Förderung im Programmbereich Landes-Demokratiezentren im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Extremismusprävention ist eine zentrale Aufgabe, die über schulische und politische Bildung hinaus auch in Vereinen, in der Bildungs- und in der Jugendarbeit wirksam werden muss. Hessen verfügt über ein breites Spektrum zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure, die in diesem Bereich fachlich qualifizierte und wirkungsvolle Arbeit leisten.
Durch Veränderungen in der Bundesförderung besteht die Möglichkeit, zwei Projekte zur Extremismusprävention in Hessen fortzuentwickeln oder neu aufzubauen und diese in bestehende Strukturen (weiter) zu integrieren. Gefördert werden Vorhaben, die Menschen in ihren jeweiligen Lebenswelten erreichen und demokratische Teilhabe sowie ein respektvolles Miteinander stärken.
Das Demokratiezentrum Hessen an der Philipps-Universität in Marburg ist Fach-, Geschäfts und Koordinierungsstelle des „Beratungsnetzwerks Hessen – gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextremismus“ und ist zuständig für Beratung, Vernetzungsaktivitäten und politische Bildung. Die geförderten Projekte fungieren als Sondervorhaben des Demokratiezentrums Hessen.
Förderzeitraum: 01.01.2027-31.12.2027 – mit der Option zur Verlängerung bis längstens 31.12.2030 bei Zurverfügungstellung entsprechender Bundesmittel.
Thematische Handlungsfelder:
Die demokratische Gesellschaft wird durch unterschiedliche Formen des Extremismus bedroht. Dazu gehören Rechtsextremismus, Linksextremismus, islamistischer Extremismus sowie phänomenübergreifende Ausprägungen. Die Ideologien dahinter basieren auf Ungleichwertigkeitsvorstellungen, Verschwörungsdenken, Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus sowie Ausprägungen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und können mit Gewaltbereitschaft einhergehen. Radikalisierung verläuft heute verstärkt im digitalen Raum.
In diesem Zusammenhang haben die Erinnerung und stetige pädagogische Bearbeitung des Nationalsozialismus nach wie vor eine große Bedeutung. Immer jüngere Kinder sowie Jugendliche und junge Erwachsene verfangen sich in extremistischem Gedankengut und Szenen. Prävention muss daher online wie offline ansetzen, muss Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren soziales Umfeld adressieren, Fachkräfte in Regelstrukturen und deren Multiplikatorinnen und Multiplikatoren einbeziehen, um Radikalisierung frühzeitig entgegenzuwirken und Betroffene zu schützen.
Sondervorhaben 1
Gegenstand dieses Sondervorhabens 1 ist die zeitlich begrenzte Förderung von einem Projekt in den folgenden Themenfeldern:
- Rechtsextremismus
- Linksextremismus
- Islamistischer Extremismus
- Phänomenübergreifender Extremismus
- Antisemitismus
- Antiziganismus
- Rassismus
Für das Projekt im Sondervorhaben 1 stehen bis zu 180.000,00 EUR p.a. bei voraussichtlich jährlicher Antragstellung zur Verfügung.
Sondervorhaben 2
Sondervorhaben 2 steht im Kontext von Erinnerungspädagogik und Extremismusprävention . Gefördert wird ein Projekt, welches die authentische Vermittlung der Geschichte des Widerstands in der NS-Zeit und den Lehren für Gegenwart und Zukunft zum Gegenstand hat.
Für das Projekt im Sondervorhaben 2 stehen bis zu 50.000,00 EUR p.a. bei voraussichtlich jährlicher Antragstellung zur Verfügung.
Zielgruppen für beide Sondervorhaben
Zielgruppen der Maßnahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren soziales Umfeld (zum Beispiel deren Eltern, Familienangehörige und andere Bezugspersonen).
Die Maßnahmen des Bundesprogramms adressieren zudem Fachkräfte in Regelstrukturen und deren Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Regelstrukturen im Sinne des Bundesprogramms sind auf Dauer angelegte, institutionell verfasste und gesellschaftlich etablierte staatliche oder nichtstaatliche Strukturen.
Fördervoraussetzungen / Auswahlkriterien
- Nachweisbare Relevanz für die Strukturen der Extremismusprävention in Hessen (z. B. Anschlussfähigkeit an das Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ und an das Beratungsnetzwerk Hessen – gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextremismus),
- Nachweis notwendiger fachlicher Kompetenzen und Erfahrungen im zu bearbeitenden Themenfeld oder Darlegung, wie das Themenfeld erschlossen und die Zielgruppe erreicht werden soll,
- Begründung einer nachhaltigen Wirkung über die konkreten Maßnahmen hinaus,
- Fundierte Erfahrung und fachliche Expertise in mindestens einem der genannten Themenfeldern,
- Regionale Verankerung in Hessen und Übertragbarkeit auf hessische Bedarfslagen,
- Fortführungs- bzw. Verstetigungsperspektive bereits erprobter Ansätze,
- Kooperation mit weiteren zivilgesellschaftlichen oder kommunalen Akteuren,
- Nachvollziehbares Konzept zur Wirkungsmessung/(Selbst)Evaluation und aktive Mitarbeit in den qualitätsorientierten Verfahren des Demokratiezentrums.
Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind die unter Punkt 2.3 der Förderrichtlinie des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ genannten Träger/Organisationen. Das Antragsverfahren ergibt sich aus Punkt 3.3 der Förderrichtlinie mit der Ergänzung, dass der Antrag beim Demokratiezentrum Hessen eingereicht werden muss.
Hinweis: Das Antragsformular für die Interessenbekundung kann beim Demokratiezentrum Hessen (ibk@beratungsnetzwerk-hessen.de) angefordert werden.
Antragsfrist und Projektlaufzeit
Eine mögliche Projektlaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung bei voraussichtlich jährlicher Antragsstellung bis längstens 31.12.2030, sofern entsprechende Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Interessensbekundung muss bis 09.10.2026, postalisch und als PDF beim Demokratiezentrum Hessen eingereicht werden.
Die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingereichten Vorschläge zur Förderung werden im Zuge der Datenverarbeitung im Demokratiezentrum statistisch erfasst, gespeichert und auf eine grundsätzliche Förderfähigkeit hin überprüft. Eine Auswahlkommission (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des HKE, des Demokratiezentrums Hessen und ggf. externer fachlicher Expertise) entscheidet nach einem festgelegten Bewertungsraster über die Förderfähigkeit der Interessenbekundung.
Allgemeine Hinweise
Zur Stärkung der Trägervielfalt sind je Träger maximal zwei Förderungen zur selben Zeit möglich. Falls mindestens eine dieser Förderungen eine Ko-Finanzierung zu einem Bundes- oder EU-Förderprogramm ist, erhöht sich die Maximalzahl auf drei Förderungen je Träger. Eigenmittel oder andere Kofinanzierungen sind grundsätzlich in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtprojektausgaben erforderlich.
Rückfragen zu diesem Förderaufruf können Sie an folgende Stelle richten:
Demokratiezentrum Hessen
Philipps-Universität Marburg
Wilhelm-Röpke-Str. 6 A
35032 Marburg
ibk@beratungsnetzwerk-hessen.de
Tel.: 06421 – 28 21 110
www.beratungsnetzwerk-hessen.de




